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der sich ständig überraschen lassen will.
Oskar Maria Graf



Kreuzfahrten - Urlaub und Reisen auf Meer und Fluss

Trinkgeld auf Kreuzfahrten



Stimmt so! – Erlebt man guten Service, so ist man gern bereit, dies mit einem Trinkgeld zu belohnen. Das gilt für alle Bereiche des täglichen Lebens wie natürlich auch im Urlaub und  auch auf einem Kreuzfahrtschiff. Doch viele Passagiere ärgern sich oft über pauschale und überhöhte Pflichtsätze. Hier gibt es aber Auswege.

Im Jahr 2015 unternahmen laut Branchenverband Clia 6,6 Millionen Europäer eine Kreuzfahrt zum Durchschnittspreis von 1.580,- Euro pro Person. Nicht gerade billig – trotzdem erfreuen sich Kreuzfahrten steigender Beliebtheit. Grund für die hohen Preise sind oft die versteckten Nebenkosten an Bord, darunter die sogenannte Servicegebühr.

Kreuzfahrtschiffe - Service im RestaurantDie Reedereien, die eine solche Gebühr erheben, verteidigen sie als Trinkgeld und damit als festen Bestandteil des Einkommens ihrer Mitarbeiter. Der Verdacht liegt aber nahe, dass es sich hierbei auch um eine erfundene Einnahmequelle handeln könnte, um die Reisen zu einem möglichst niedrigen Grundpreis anbieten zu können.

Denn ob die erhobenen Servicegebühren dann auch tatsächlich beim Servicepersonal ankommen, kann man nur hoffen – nachweisen lässt es sich nicht.

Servicegebühren bei Reedereien unterschiedlich geregelt

Insbesondere die internationalen Reedereien haben beim Thema Trinkgeld für deutsche Verbraucher ungewöhnliche Regelungen. So empfiehlt z. B. Royal Caribean seinen Gästen ein Trinkgeld von 13,50 bis 16,50 Euro pro Tag. Bei MSC und Costa sind es 10 Euro pro Person und Tag. Der Betrag wird dann täglich automatisch auf dem Bordkonto gebucht und beim Checkout der Kreditkarte belastet.

Dieses sind aber nur Empfehlungen. Die Reedereien bieten ihren Passagieren an, die Servicegebühr zu umgehen bzw. zu kürzen. Gleich am Anfang der Reise kann an der Rezeption um Reduzierung oder auch Streichung gebeten werden, mit dem Hinweis man möchte sein Trinkgeld persönlich und direkt geben. Diesem Wunsch wird dann entsprochen und die automatische Buchung gestoppt bzw. angepasst.

Kreuzfahrt genießen und guten Service belohnenNebenkosten dürfen nicht versteckt sein

Grundsätzlich empfiehlt es sich bei jedem Einkauf, so auch bei Reisebuchungen, auf das Kleingedruckte zu achten. Doch: Veranstalter, die ihre Reise in Deutschland (auch online) anbieten, müssen sich an die Preisangabeverordnung halten.

Hier heißt es ganz klar: Preise müssen mit allen Bestandteilen einschließlich der Umsatzsteuer angegeben werden. Auch ein Hebel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ein Hinweis mit Fußnote wie „…. zzgl. Service Entgelt*“ reichen nicht aus. Hier gab es schon entsprechende Gerichtsurteile.

Trinkgeld sollte sein, aber angemessen und gezielt

Bei Norwegian Cruise Line sowie Phoenix sind bei Buchung aus dem deutschsprachigen Markt die Trinkgelder inklusive. Auch die deutschen Reedereien AIDA und TUI Cruises erheben kein separates Service Entgelt.

Wer mit dem Service zufrieden ist, ist herzlich eingeladen ein freiwilliges Trinkgeld direkt an die Mitarbeiter zu geben. Diese freut es – wie überall auf der Welt. Und als Passagier hat man Gewissheit, dass das Trinkgeld dort ankommt, wo es verdient wurde.

 

 





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